CORONA-UPDATE – AB 15.3.2021 WIEDER GEÖFFNET!

Liebe Künstlerinnen und Künstler,

am 7. März hat die Landesregierung NRW eine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Diese ermöglicht uns eine Öffnung der Unterrichtsräume ab dem 15.3.2021.

Folgende Punkte müssen beachtet werden:

  • Es dürfen sich maximal fünf Teilnehmer*innen und ein*e Dozent*in in einem Raum aufhalten
  • Für die gesamte Aufenthaltsdauer muss eine medizinische Maske nach FFP2- oder KN95-Standard oder eine sog. OP-Maske getragen werden
  • Jede*r Teilnehmer*in verpflichtet sich, einen Fragebogen zur Kontaktdatenerfassung auszufüllen

Die komplette Verordnung kann hier eingesehen werden >>>